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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine staatliche Form der privaten Altersvorsorge, die nach dem Ökonom Bert Rürup benannt wurde. Seit Beginn 2005 ist dieses Modell der Altersvorsorge möglich. Gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken bildet die Rürup-Rente die erste Stufe des 3-Schicht-Modells der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente unterliegt den gleichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung. Lediglich handelt es sich hierbei um eine private Rentenversicherung, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert und nicht wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren. Der angesparte Betrag in der Rürup-Rente darf nicht in einem Betrag ausgezahlt werden, sondern er wird lebenslang verrentet.